Ab 18 Jahren. Nach § 10 Absatz 4 des deutschen Jugendschutzgesetzes ist in allen Bundesländern ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für das Rauchen von Shisha vorgeschrieben. Es ist verboten, Tabakprodukte oder andere nikotinhaltige Produkte an Kinder und Jugendliche abzugeben oder zu verschicken.
Shisha-Rauch enthält Teer, Kondensate, Nikotin und Kohlenmonoxid, die die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können und leicht zu Nikotinabhängigkeit führen. Daher dürfen Shishas nur von Personen konsumiert werden, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben und für ihr Verhalten selbst verantwortlich sind.
Wer Shishas oder andere Tabakprodukte an Personen unter 18 Jahren abgibt, muss mit wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem können die Geräte von Minderjährigen beschlagnahmt werden, und die Eltern werden zu Erziehungsmaßnahmen informiert. Shisha-Bars sind für Minderjährige ebenfalls tabu, und auch e Shishas(Al Fakher Vape Crown Bar 15000) und E-Zigaretten dürfen von Personen unter 18 Jahren nicht verwendet werden.
Für Erwachsene gilt: Shisha und E-Zigaretten sollten nur in Maßen konsumiert werden, und es empfiehlt sich, Produkte von vertrauenswürdiger Qualität zu wählen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.
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