Nicht nur bei Fumot: Während E-Liquids selbst kein Tabakpflanzenmaterial enthalten, gewinnt man das Nikotin in den meisten nikotinhaltigen Liquids aus Tabak.
- Hauptbestandteile: E-Liquid besteht typischerweise aus Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG), Aromastoffen und wahlweise zugesetztem Nikotin. Die Flüssigkeit selbst enthält keine Tabakblätter, Tabakfasern oder feste Stoffe wie Teer, die durch das Verbrennen von Tabak entstehen.
- Herkunft des Nikotins: Obwohl das Liquid keinen Tabak enthält, wird das zugesetzte Nikotin fast immer aus der Tabakpflanze gewonnen und aufgereinigt. Daher enthalten nikotinhaltige Liquids chemisch betrachtet ein Tabakderivat. Es gibt vereinzelt Produkte mit synthetischem Nikotin auf dem Markt, diese sind jedoch sehr selten.
- Der Unterschied zwischen „tabakhaltig“ und „nikotinhaltig“: Das ist der Schlüssel zum Verständnis. Im rechtlichen und regulatorischen Kontext in Deutschland und der EU:
- Tabakerzeugnisse sind typischerweise Produkte, die verarbeitete Tabakblätter beinhalten, wie Zigaretten, Zigarren oder Feinschnitt.
- E-Zigaretten unterliegen in Deutschland primär dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung, hauptsächlich weil ihr Nikotin tabakstämmig ist und ihr Verwendungszweck Tabakerzeugnissen ähnelt. Rechtlich werden sie jedoch genauer als „Erzeugnisse mit Nikotin zum Inhalieren“ oder ähnlich kategorisiert.
Beim Kauf können Sie die Inhaltsstoffliste auf der Produktverpackung prüfen.
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