Die meisten Fluggesellschaften und die TSA erlauben in der Regel 6–10 E-Zigaretten pro Passagier. Zusätzlich dürfen maximal 20 einzelne Akkus und bis zu 100 ml E-Liquid mitgeführt werden.
VPZ DE – Wichtige Hinweise: E-Zigaretten und alle Zubehörteile müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden. Sie dürfen nicht ins Aufgabegepäck gelegt werden. Außerdem ist es während des Fluges verboten, die E-Zigaretten zu aktivieren oder zu benutzen.
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